Wie sind die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?

An-, Um-und Abmeldungen
1. Anmeldungen zur Musikalischen Früherziehung, zur Musikalischen Grundausbildung, zur Blockflöten-AG und zum Jekits- und Schulkooperationsunterricht müssen durch die Erziehungsberechtigten rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres erfolgen. Die Anmeldungen
gelten für die gesamte Dauer der Kurse.
Für die übrigen Unterrichtsfächer können Anmeldungen jederzeit vorgenommen werden.
2. Abmeldungen können durch die Erziehungsberechtigten und den volljährigen Schüler/die volljährige Schülerin zum Trimesterende (30.04., 31.08. sowie 31.12.) mit der Frist von einem Monat erfolgen. Abmeldungen wegen langandauernder Krankheit (gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung), bei Wegzug oder in besonders begründeten Ausnahmen sind unter Einhaltung der Monatsfrist zum Ende eines Monats möglich.
3. Alle An-, Ab-und Ummeldungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten.

Warum muss ich die Ferien durchbezahlen?

– Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr.
Gezahlt wird sie in zwölf Teilbeträgen, also jeden Monat ein Zwölftel der Jahresgebühr. Das ist für alle Seiten am einfachsten, vor allem auch dann, wenn es während des Musikschuljahres zu Vertragsveränderungen kommt,
beispielsweise durch einen Wechsel der Unterrichtsform.
– Der Unterricht an der Musikschule wird wöchentlich erteilt, an Tagen, an denen auch die allgemein bildenden Schulen in NRW unterrichten. Je nach Wochentag kann man so pro Jahr etwa 37-39 Unterrichtseinheiten wahrnehmen
– Grundlage für die Jahresgebühr. Würden wir auch während der Ferien unterrichten, kämen wir auf jährlich bis zu 52 Unterrichtseinheiten, mit der Folge, dass die Jahresgebühr und somit auch der monatliche Teilzahlungsbetrag um 30 % höher liegen müssten.