FAQs


Fragen und Antworten

  • Kann ich Instrumente ausleihen?

    Eine Instrumentenausleihe ist möglich, aber wir können die Verfügbarkeit des Instruments nicht garantieren. Setzen Sie sich bitte telefonisch über 05707/93 99 384 oder per Mail unter info@musikschule-petershagen.de mit uns in Verbindung. Die Musikschule selbst übernimmt keine Haftung für ausgeliehene Instrumente

  • Ich schaffe es nicht wöchentlich einen festen Unterrichtstermin anzunehmen. Gibt es flexible Modelle?

    Wenn ihr es z.B. nicht schafft wöchentlich einen festen Termin wahrzunehmen, empfehlen wir unsere flexiblen Unterrichtspakete
    „Musik nach Wunsch“.
    Es werden 5 oder 10 Unterrichtseinheiten eingekauft. Diese Pakete können dann innerhalb von 3 bzw. 6 Monaten genutzt werden. Dabei können die Termine für jede einzelne Unterrichtsstunde individuell
    mit dem Lehrer abgestimmt werden.

  • Ich kann nicht kommen, wann wird meine Stunde nachgeholt ?

    Leider können wir die Unterrichtsstunde nicht nachholen.
    Der Instrumentallehrer ist anwesend und für Dich da auch wenn Du nicht kommst. In Ausnahmefällen z.B. Wegen Krankheit bieten wir eine Nachholstunde an, allerdings nur wenn Lücken im Stundenplan
    sind. Sollten wir eine Unterrichtsstunde ausfallen lassen wird selbstverständlich schnellstens ein Nachholtermin angeboten. Sprich einfach Deinen Instrumentallehrer an.

  • Wie sind die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?

    An-, Um-und Abmeldungen
    1. Anmeldungen zur Musikalischen Früherziehung, zur Musikalischen Grundausbildung, zur Blockflöten-AG und zum Jekits- und Schulkooperationsunterricht müssen durch die Erziehungsberechtigten rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres erfolgen. Die Anmeldungen
    gelten für die gesamte Dauer der Kurse.
    Für die übrigen Unterrichtsfächer können Anmeldungen jederzeit vorgenommen werden.
    2. Abmeldungen können durch die Erziehungsberechtigten und den volljährigen Schüler/die volljährige Schülerin zum Trimesterende (30.04., 31.08. sowie 31.12.) mit der Frist von einem Monat erfolgen. Abmeldungen wegen langandauernder Krankheit (gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung), bei Wegzug oder in besonders begründeten Ausnahmen sind unter Einhaltung der Monatsfrist zum Ende eines Monats möglich.
    3. Alle An-, Ab-und Ummeldungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten.

  • Warum muss ich die Ferien durchbezahlen?

    – Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr.
    Gezahlt wird sie in zwölf Teilbeträgen, also jeden Monat ein Zwölftel der Jahresgebühr. Das ist für alle Seiten am einfachsten, vor allem auch dann, wenn es während des Musikschuljahres zu Vertragsveränderungen kommt,
    beispielsweise durch einen Wechsel der Unterrichtsform.
    – Der Unterricht an der Musikschule wird wöchentlich erteilt, an Tagen, an denen auch die allgemein bildenden Schulen in NRW unterrichten. Je nach Wochentag kann man so pro Jahr etwa 37-39 Unterrichtseinheiten wahrnehmen
    – Grundlage für die Jahresgebühr. Würden wir auch während der Ferien unterrichten, kämen wir auf jährlich bis zu 52 Unterrichtseinheiten, mit der Folge, dass die Jahresgebühr und somit auch der monatliche Teilzahlungsbetrag um 30 % höher liegen müssten.

  • Gibt es Ermäßigungen für den Unterricht?

    Ja, es gibt unterschiedliche Arten der Ermäßigung:

    1.Familienermäßigung/Mehrfächerermäßigung
    Nehmen aus einer Familie mehrere Personen am Musikunterricht teil, so wird für das zweite und jeweils weitere Unterrichtsangebot eine Ermäßigung von 15 % gewährt. Als erstes Unterrichtsangebot gilt immer das Unterrichtsangebot mit der höchsten Jahresgebühr. Zur Familie im Sinne dieser Satzung gehören die Eltern sowie deren minderjährige Kinder bzw. Erziehungsberechtigte mit deren fürsorgepflichtigen minderjährigen Kindern.

    2.Sozialermäßigung
    Auf Antrag und Vorlage eines aktuellen Bescheides über den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dem Wohngeldgesetz bzw. bei Vorlage eines Nachweises über den Erhalt von Kinderzuschlag wird eine Sozialermäßigung in Höhe von 50% gewährt. Dies gilt auch für Personen, die Leistungsberechtigten nach dem SGB II oder SGB XII einkommensmäßig gleichstehen.
    Liegen die Voraussetzungen sowohl der Familien-/Mehrfächerermäßigung als auch der Sozialermäßigung vor, so werden zunächst die Familien-/Mehrfächerermäßigung und danach die Sozialermäßigung errechnet.
    Anträge auf Familien-/Mehrfächerermäßigung sowie Sozialermäßigung sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Ein Rechtsanspruch auf diese Ermäßigungen besteht nicht. Weitere Einzelheiten findet Ihr in unserer AGB

  • Gibt es eine Warteliste?

    Sollte für den gewünschten Unterricht keine Lehrkraft frei sein, werdet ihr von uns kontaktiert und ihr kommt unverbindlich auf die Warteliste. Sobald wir Euch einen Unterrichtsplatz anbieten können, werdet ihr von uns informiert.

  • Wann sind die Unterrichtsgebühren fällig?

    Die Unterrichtsgebühren sind aufgrund einer erstellten Jahresrechnung vierteljährlich jeweils zum 1.3., 1.6., 1.9., 1.12. eines Jahres zu entrichten.

  • Gibt es Gebührenerstattungen?

    Gebühren werden auf schriftlichen Antrag anteilig erstattet, wenn der Unterricht im Laufe eines Schuljahres mehr als drei Mal ausgefallen ist, die Gründe hierfür von der Musikschule zu vertreten sind und kein Ersatz für den ausgefallenen Unterricht von der Musikschule geboten wurde. Liegen die Gründe des Ausfalles in der Person des Schülers/der Schülerin,
    entscheidet die Schulleitung auf schriftlichen Antrag im Einvernehmen mit dem Schulträger über die Möglichkeit der anteiligen Erstattung nach Maßgabe des Einzelfalles.